Fachkräftemangel ist ein allgegenwärtiges Phänomen. Im Kampf um die besten Köpfe siegt das Unternehmen mit dem besten Personalmarketing. Personalmarketing ist ein interdisziplinärer Bereich und die Domaine zahlreicher Beratungsspezialisten, ob Organisationsberater oder Business-Coach. Ebenso vielfältig ist das das Instrumentarium des externen und internen Personalmarketings.
Wie können wir als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte von GWB Boller und Partner zum Personalmarketing beitragen. Mit Nettolohnoptimierung. Maßnahmen in diesem Bereich machen sich in der Lohn- und Gehaltsabrechnung positiv bemerkbar und helfen Bezieherinnen und Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen.
Nettolohnoptimierung heißt nichts anderes, als Lohn- und Gehaltsbestandteile so zu wählen, dass dem Mitarbeiter netto mehr übrig bleibt, ohne dass die Personalkosten explodieren.
Damokles-Schwert Lohnsteuerpflicht und Sozialversicherungspflicht
Das Prinzip, dass Leistungen für den Mitarbeiter grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig sind, hängt wie ein Damokles-Schwert über allen Maßnahmen zur Netto-Lohnoptimierung.
Insgesamt handelt es sich bei der Nettolohnoptimierung um ein weites Feld, das mit vielen Detail-Regelungen ausgestattet ist und wo sich häufig rechtliche Änderungen ergeben.
Insgesamt gibt es 4 Handlungsbereiche:
- Überlassung von Arbeitsmaterialien und Arbeitsmittel
- Kostenersatz
- Vorsorge und die
- „Belohnung“ von Mitarbeitern.
Nettolohnoptimierung – Maßnahmen im Überblick
Hier die wichtigsten Detailbereiche innerhalb der vier Handlungsfelder.
Arbeitsmaterialien überlassen
Dieser Bereich umfasst Maßnahmen wie:
- Werkzeuggeld
- Berufskleidung
- Übereignung von EDV-Geräten an Arbeitnehmer
- Private Nutzung betrieblicher PCs / Telekommunikationsgeräte
- Kfz-Gestellung: Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
Bereich Mitarbeiterbelohnung
- Belohnungsessen
- Trinkgelder
- Betriebsveranstaltungen
- Mahlzeitengestellung im Betrieb
- Rabattfreibetrag
- Aufmerksamkeiten
- Sachzuwendungen
Kostenersatz / Kostenübernahme
- Zuschüsse zu Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte
- Reisekosten bei Auswärtstätigkeit
- Doppelte Haushaltsführung
- Umzugskosten
- Sammelbeförderung
- Kosten der Kinderbetreuung
Vorsorge
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebliche Gesundheitsvorsorge
- Erholungsbeihilfe
Unternehmen, die hier geschickt agieren, können hier für Ihre Mitarbeiter eine Menge herausholen.
Allerdings ist jedem Unternehmer das Gespräch mit dem Steuerberater zu empfehlen, bevor Maßnahmen in diesen Bereichen eingeleitet werden. Änderungen in diesen Bereichen sind häufig, das Regelungswerk ist detailreich mit vielen Fallstricken. Die Gefahr ist daher groß, dass der Faden reißt, an dem das Damoklesschwert Lohnsteuerpflicht und Sozialversicherungspflicht hängt.
Wir leiten unsere Artikelserie „Nettolohnoptimierung“ mit einem Beitrag ein, der für alle Arbeitnehmer mit Kindern relevant ist. Mit der Kinderbetreuung.
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