Lohn-Mandanteninformation August 2016
Geltendmachung von Elternzeit muss schriftlich erfolgen
Geltendmachung von Elternzeit muss schriftlich erfolgen
Bundesarbeitsgericht: Urlaubs- und Weihnachtsgeld darf auf Mindestlohn angerechnet werden.
Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind steuerfrei.
Kündigung wegen privater Internetnutzung
Keine betriebliche Übung bei der Vergütung von Raucherpausen