Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung in der Rechtssache „Doris Mahnkopf“ (Aktenzeichen: C-558/16) entschieden, dass der nach § 1371 Abs. 1 BGB vorgesehene pauschale Zugewinnausgleich des überlebenden Ehegatten als erbrechtliche Vorschrift zu qualifizieren ist.

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