Schenkungssteuer auf Luxus-Weltreise

von 6 Juli, 2018Steueroptimierung

Einen interessanten Fall hatte das Finanzgericht Hamburg zu entscheiden (Urteil vom 12.06.2018, Az. 3 K 77/17). Im Kern ging es darum, ob die Einladung und Teilnahme an einer Luxus-Weltreise schenkungsteuerlich eine Bereicherung darstellt. Der Kläger und seine nicht verheiratete Lebensgefährtin unternahmen eine fünfmonatige Weltreise in einer Luxuskabine mit Penthouse und Butlerservice für rund € 500.000,00. Interessanterweise informierte der Kläger das Finanzamt noch während der Reise über den Sachverhalt und bat um eine schenkungsteuerrechtliche Einschätzung, worauf das Finanzamt schließlich in Höhe der hälftigen Gesamtkosten einen schenkungsteuerpflichtigen Erwerb der Lebensgefährtin annahm, weil der Kläger die gesamten Kosten der Reise selbst getragen hatte.

Das Finanzgericht Hamburg entschied jedoch zu Lasten des Finanzamtes. Es sah in der Reise keine hinreichende Bereicherung der Lebensgefährtin. Weil die Zuwendung daran geknüpft war, den Kläger während der Reise zu begleiten, habe die Lebensgefährtin über die Reise nicht frei verfügen können. So sah das Finanzgericht allein die Mitnahme auf die Kreuzfahrt nur als „Gefälligkeit“ an. Außerdem sei keine Vermögensmehrung bei der Lebensgefährtin eingetreten, da es sich um Luxusaufwendungen gehandelt habe, die die Lebensgefährtin sonst nicht aufgewandt hätte.

Da die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen wurde, wird es interessant sein zu erfahren, ob der Bundesfinanzhof dieselbe Sichtweise hat.

Für Fragen zu diesem Fall steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Erwin Löber jederzeit gerne zur Verfügung.

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