Steuerliche Gestaltung innerhalb der Familie

von 28 Mrz, 2019Steueroptimierung

Einen interessanten Fall zur steuerlichen Gestaltung innerhalb der Familie hat das Finanzgericht Baden-Württemberg am 13.12.2016 (Az. 11 K 2951/15) entschieden.

Nach dem inzwischen rechtskräftigen Urteil stellt es keinen Gestaltungsmissbrauch dar, wenn Eltern ihrem Kind zur Finanzierung des Studiums den Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück bestellen.

Dies führt im Ergebnis dazu, dass die Einkünfte dem Kind zuzurechnen sind, das in der Regel keine oder nur geringe Steuern bezahlt und die Eltern von der diesbezüglichen Steuerbelastung entlastet werden. Nach Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg steht es den Eltern frei, den Unterhalt des in Ausbildung befindlichen Kindes mit Barmitteln oder durch Übertragung einer Einkunftsquelle zu bestreiten. Wichtig hierfür ist, dass die Nießbrauchsbestellung rechtlich wirksam vereinbart und tatsächlich durchgeführt wird und aufgrund dessen die Grundstücksüberlassung (Vermietung) von dem Kind an den jeweiligen Mieter selbst erfolgt und auch die Mietzahlungen auf einem Konto des Kindes eingehen.

Der steuerliche Vorteil der Gestaltung besteht hier im Wesentlichen darin, dass die Vermietungseinkünfte niedriger oder überhaupt nicht besteuert werden. Vorrangig dürften daher Objekte in Betracht kommen, bei denen aus der Vermietung ein Überschuss erzielt wird. Nachteil ist lediglich, dass das Kind, da ein Zuwendungsnießbrauch vorliegt, keine Gebäude-AfA in Anspruch nehmen kann. Außerdem ist natürlich zu beachten, dass durch derartige Gestaltungen – auch auf Zeit – schenkungsteuerliche Freibeträge verbraucht werden.

Erwin Löber
Rechtsanwalt, Fachanwalt
für Steuerrecht

Label Digitale Kanzlei 2024

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